Als staatl. geprüfte Heilmasseurin und medizinische Masseurin können Sie bei mir auch Massagen mit ärztlicher
Verordnung in Anspruch nehmen. Sie benötigen dazu eine Verordnung für Heilmassagen von Ihrem Hausarzt oder Facharzt, diese müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse bewilligen
lassen. Nach Therapieende können Sie die Heilmassagen bei Ihrer Krankenkasse für eine teilweise Rückerstattung einreichen. Leider ist die Rückerstattung der Krankenkasse nicht kostendeckend, und
es fällt somit ein Selbstbehalt an.
Weiters besteht auch die Möglichkeit einer Vergütung über private Versicherungen, z.B. über eine Unfallversicherung, wenn die Therapien aufgrund eines Unfalls
verordnet werden oder über eine private Krankenversicherung.
Eine Heilmassage hilft Ihre Beschwerden zu lindern. Ich wende die Massageart an, die zu Ihren Beschwerden passt. Sie werden also stets
individuell und bestmöglich von mir betreut. Ich freue mich auf Ihren Besuch.
Heilmasseurin Ingrid Beran
"Wer keine Zeit für seine Gesundheit hat, wird eines Tages Zeit haben müssen, krank zu sein" (Sebastian Kneipp)